Beitragsordnung

S.G. Grün Weiß Darmstadt 1921 e.V.

 

beschlossen in der Mitgliederversammlung am: 10.05.2019

 

gültig ab:  01.07.2019                                           

 

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1.     Fälligkeit des Vereinsbeitrages:
Die Vereinsbeiträge sind jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig.

 

2.     SEPA-Lastschrift:
Der Verein zieht die Beiträge i.d.R. per SEPA-Basis-Lastschrift zu folgenden Terminen ein:

Jahreszahler:                  02.01. jeden Jahres
Halbjahreszahler:            02.01. und 01.07. jeden Jahres
Quartalszahler:               02.01., 01.04., 01.07. und 01.10. jeden Jahres
(Sollte einer der Termine nicht auf einen Bankarbeitstag fallen, erfolgt der Einzug am nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag.)

 

Die Mitglieder haben darauf zu achten, dass zum Einzugstag dem Verein eine gültige Bankverbindung benannt und ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Sollten Lastschriften durch Verschulden des Mitglieds nicht erfolgreich sein, sind entstehende Kosten vom Mitglied zu tragen.

 

In Ausnahmefällen kann eine Beitragszahlung in bar beim Kassierer erfolgen. Das Mitglied setzt sich in diesen Fällen unaufgefordert mit dem Kassierer in Verbindung.

 

 

 

3.    Zahlungserinnerung bei Beitragsrückständen:
Sofern eine Lastschrift nicht erfolgreich oder eine anderweitig vereinbarte Form der Beitragszahlung spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, wird das Mitglied in geeigneter Form an seine Zahlungsverpflichtung erinnert (Mahnung).

 

Kommt das Mitglied weiterhin seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kommen die Sanktionsmöglichkeiten gemäß Satzung zur Anwendung.

 

Zur Abwendung weiterer Kosten für den Verein kann ein Mitglied vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen werden. Das Mitglied erhält darüber eine Information und ist für die weitere Beitragszahlung selbst verantwortlich. Sofern das Mitglied wieder eine Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren wünscht, teilt es dies unter Benennung einer gültigen Bankverbindung dem Verein mit. Der Verein stellt auf seiner Homepage dazu auch ein entsprechendes Formular bereit.

 

Für eine vom Mitglied zu Verantwortende Mahnung erhebt der Verein zusätzlich zu eventuellen Bankgebühren eine Bearbeitungspauschale von 5 €/Fall.

 

 

 

4.     Teilhabecard:
Die Beitragszahlung kann auch per Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder ein anerkanntes entsprechendes Verfahren durch Dritte erfolgen. Das Mitglied bzw. ein Erziehungsberechtigter hat in diesen Fällen den Verein zu informieren, die Details abzustimmen und die Voraussetzungen auf Mitgliedsseite zu schaffen.

 

 

 

5.     Aufnahmegebühr:
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 1 (einem) Monatsbeitrag in der jeweiligen Einstufung.

 

Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit der 1. Beitragszahlung fällig. In den Aufnahmeunterlagen wird das Mitglied über den SEPA-Lastschriftzeitpunkt informiert.

 

Sofern die angekündigte Lastschrift von Aufnahmegebühr + Beitrag nicht erfolgreich ist, ist ein Vereinsbeitritt nicht erfolgreich abgeschlossen, d.h. mit sofortiger Wirkung auch eine Teilnahme am Trainings-, Sport- oder Spielbetrieb nicht mehr möglich. Das Mitglied bzw. der in den Aufnahmeunterlagen genannte Beitragszahler wird darüber informiert und es erfolgt eine Zahlungserinnerung gemäß Punkt 3.

 

 

 

6.     monatliche Beiträge (Einstufung):
Erwachsene (ab 18 Jahren):                                   14 €(Monat
Jugendliche (ab 14 Jahren):                                    10 €/Monat
Kinder (bis 3 Jahre):                                               beitragsfrei
Kinder (ab 3 Jahre):                                               10 €/Monat
Familie (nicht für Neumitglieder):                             25 €/Monat
Mutter/Vater mit Kind bis 3 Jahre:                           14 €/Monat

 

Eine Einstufung in eine Beitragsklasse erfolgt bei Aufnahme in den Verein, wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.

 

 

Mutter/Vater mit Kind-Turnen: Kinder unter 3 Jahren können nur Vereinsmitglied werden und am Turnen teilnehmen, wenn gleichzeitig mindestens ein Erziehungsberechtigter Mitglied im Verein ist/wird.

 

Mit Erreichen des 3. Lebensjahres, spätestens jedoch mit 4 Jahren ist das Kind beitragspflichtig (Beitrag „Kind“) und es erfolgt automatisch eine Änderung der Beitragsklasse. Sofern der Erziehungsberechtigte nichts anderes mitgeteilt hat, erfolgt die Beitrags-Lastschrift vom angegebenen Konto des Erziehungsberechtigten.

 

Familie:
- Der Familienbeitrag kann ab 01.07.2019 neuen Mitgliedern nicht mehr angeboten werden.

- Mitglieder mit bestehendem Familienbeitrag können diesen auslaufend beibehalten (Übergangsregelung), sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

- Familienbeitrag wird gewährt, wenn mindestens 3 Personen mit gleicher Wohnanschrift, darunter mindestens 1 Erziehungsberechtigter und 1 Kind/Jugendlicher unter 18 Jahren Vereinsmitglied sind.

- Familienbeitrag wird Kindern bis zum 18.Geburtstag gewährt, danach muss eine eigene Mitgliedschaft begründet werden (gemäß 7. Änderung der Beitragsklasse).Die Beitragshöhe ergibt sich aus der Beitragsordnung und unterliegt nicht dem Bestandsschutz.
Im Einzelfall und bei Unstimmigkeiten zur Gewährung des Familienbeitrages entscheidet der geschäftsführende Vorstand auf Antrag des Mitgliedes.

 

 

 

 

 

 

7.      Änderung der Beitragsklasse:
-
Sofern sich ein Mitglied nach Änderung der Voraussetzungen seiner Beitragsklasse nicht selbst meldet, korrigiert der Verein die bisherige Einstufung.

-
Eine geänderte Einstufung wird ab der nächsten Beitragserhebung automatisch wirksam (Halbjahr: 01.07. oder Folgejahr: 02.01.).

-
So lange ein Mitglied nach erfolgter Information zur Neueinstufung seine Kontodaten nicht aktualisiert, erfolgt die Beitragslastschrift weiter unter der bisherigen Bankverbindung.

-
Bei Änderung von Beitragsklassen werden bereits gezahlte Beiträge berücksichtigt.

-
Ein Mitglied kann der Änderung seiner Beitragsklasse schriftlich widersprechen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Widerspruch.

 

 

7.       Besondere Bedingungen:
-
Entscheidet sich ein ausgetretenes Mitglied bis zum Ende des Folgejahres erneut für einen Vereinsbeitritt (Wiedereintritt), kann die Aufnahmegebühr entfallen.

-
Vereinsmitglieder, die dem Verein mindestens 75 Jahre angehören, können auf Antrag des Mitglieds von der Beitragszahlung befreit werden. Die Entscheidung trifft der geschäftsführende Vorstand.

-
Interessenten für eine Sportart des Vereins wird ein Probetraining von maximal 4 Wochen gewährt. In dieser Zeit ist ein Aufnahmeantrag zu stellen bzw. endet das Probetraining automatisch nach diesen 4 Wochen.

 

 

8.     Inkrafttreten:
Die Beitragsordnung gilt ab 01.07.2019, d.h. erstmals für die Beitragserhebung für das 2. Halbjahr 2019 und die Quartalszahlung 3. Quartal 2019.
Für Jahreszahler erfolgt keine Nacherhebung in 2019.

 

            Nachrichtlich:

 

Die Abteilung Rhönrad hat auf ihrer außerordentlichen Abteilungsversammlung am 20.12.2019 auf Basis der Satzung §VI/3 einen Sonderbeitrag ab 01.01.2020 von 4 €/Monat und Mitglied beschlossen. Dieser wird ab 01.01.2020 aus verfahrenstechnischen Gründen gemeinsam mit dem Vereinsbeitrag per SEPA-Lastschrift erhoben.

 

 

 

200126 Beitragsordnung - final.pdf
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>>>Aktualisiert, 28.01.2020

S.G. Grün Weiß Darmstadt, Dornheimerweg 27 5/10, 64293 Darmstadt
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